Im Stuttgarter Strafverfahren gegen die rechtsterroristische „Gruppe S.“ wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung hat sich nun der Verdacht ergeben, dass es sich bei Thorsten K. aus Bad Bramstedt um einen V-Mann des Verfassungsschutzes handeln könnte.
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Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind mit erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben verbunden. Dadurch sind zahlreiche Grundrechte derzeit eingeschränkt oder vollständig außer Kraft gesetzt. Besonders hat sich dies in den vergangenen Wochen bei der Versammlungsfreiheit gezeigt. Zahlreiche Initiativen hatten versucht, Versammlungen anzumelden, um auf die desaströsen Zustände in den Lagern für Geflüchtete an den EU-Außengrenzen hinzuweisen und die Aufnahme von Geflüchteten zu fordern. Obwohl Ausnahmen von dem allgemein geltenden Versammlungsverbot gemacht werden können, hat die Versammlungsbehörde bisher – anders als in anderen Städten – allen eine Genehmigung verweigert.
Der Innensenator hat gestern in der Landespressekonferenz behauptet, bis vergangenen Donnerstag seien Ausnahmen vom allgemeinen, Corona-bedingten Versammlungsverbot nicht möglich gewesen. Mit der Rechtsverordnung vom 2. April habe der Senat nun aber die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geschaffen. „Das ist eine dreiste Falschbehauptung“, erklärt Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Auch vor Erlass der Rechtsverordnung gab es die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für Versammlungen zu erteilen – die Behörde hat das aber in der Praxis durchgängig verweigert. Grotes Behauptung ist Augenwischerei und soll verschleiern, dass sich Hamburg in der Krise bisher äußerst versammlungsfeindlich verhalten hat.“
Der Erste Bürgermeister hat heute vor der Hamburgischen Bürgerschaft eine Regierungserklärung zu Hamburgs Umgang mit der Corona-Krise abgegeben. In ihrer Antwort erklärte die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Cansu Özdemir, unter anderem:
Seit dem Abbau des 2013 errichteten Lampedusa-Zelts am Donnerstag kam es täglich zu Protestaktionen am Steindamm. Obwohl sich die Teilnehmer_innen dabei vorbildlich sorgsam verhielten, weiten Abstand zueinander hielten und Mundschutz trugen, löste die Polizei die Versammlungen auf, nahm Personalien auf und erteilte Platzverweise. „Auch wenn angesichts der Corona-Pandemie gewisse Freiheitsbeschränkungen unabdingbar sind, müssen Grundrechtseinschränkungen doch auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden“, erklärt dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wenn Protestierende Infektionsschutz und Kontaktverbot einhalten, muss legitimer Protest auch weiterhin möglich sein.“ 
Nicht alle Hamburger Krankenhäuser folgen der Bitte des Bundesgesundheitsministers, nicht akut notwendige Operationen (so genannte „elektive Eingriffe“) bis nach der Corona-Pandemie aufzuschieben. Laut einem Bericht der Mopo werden solche Operationen zum Teil im üblichen Umfang durchgeführt. Hessen hat dagegen Plankrankenhäusern Eingriffe und Behandlungen ohne dringende medizinische Notwendigkeit vorerst untersagt.
Seit dem ersten Corona-Fall im Winternotprogramm am vergangenen Wochenende sind 300 Obdachlose am Standort Friesenstraße in Quarantäne. „Obdachlose Menschen haben besonderen Schutzbedarf, sie leiden häufig unter Vorerkrankungen und sind physisch geschwächt“, erklärt Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „In der Unterkunft an der Friesenstraße halten sich aufgrund der Quarantäne-Maßnahmen 300 Menschen an einem Ort auf, überwiegend in Mehrbett-Zimmern. Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten und die Gesundheit der Betroffenen zu schützen, müssten sie stattdessen dezentral, zum Beispiel in jetzt nicht ausgelasteten Hotels untergebracht werden.“