In der Bürgerschaftssitzung am 1.Dezember wird die bestehende Regelung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt:innen entfristet. Die Kennzeichnungspflicht sieht vor, dass Beamt:innen bei bestimmten Einsätzen – insbesondere bei Versammlungen – eine sechsstellige Ziffer auf Ihrer Uniform tragen müssen, durch welche sie identifiziert werden können. Die Ergebnisse der Evaluation der Kennzeichnungspflicht durch den Senat machen deutlich, dass 84 Prozent der befragten Anmelder:innen von Versammlungen sich für die Kennzeichnungspflicht aussprachen und die Akzeptanz durch die Polizeibeamt:innen ebenfalls hoch ist. Einer tatsächlichen Identifizierung von beschuldigten Polizist:innen steht jedoch die schlechte Sichtbarkeit der Kennzeichnung und der zu geringe Anwendungsbereich der jetzigen Regelung entgegen. Innerhalb von mehr als einem Jahr wurde die Kennzeichnung nur bei ca. 200 Einsätzen getragen, wie sich aus der Senats-Evaluation ergibt. Die Linksfraktion fordert daher in ihrem Zusatzantrag, die Kennzeichnungspflicht auszuweiten und nicht auf Einsätze bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen zu begrenzen.
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