Antrag, parlamentarische Initiative, Presseerklärung
Vor dem Amtsgericht Gießen wurde im November gegen eine Allgemeinmedizinerin verhandelt, die auf ihrer Praxishomepage Informationen zu medizinischen Leistungen, u.a. zum Schwangerschaftsabbruch, anbietet. Darin sah die Gießener Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuches.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft will die Rechtslage nun ein für alle Mal klarstellen. Deshalb fordert sie den Hamburger Senat in einem Antrag auf, eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung des § 219a StGB auf den Weg zu bringen. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. „Für das Recht auf Information: §219a ersatzlos abschaffen!“ weiterlesen