Zwölf Euro Mindestlohn – jetzt auch für die Privatwirtschaft!

Links wirkt
Einen Mindestlohn von zwölf Euro in städtischen Betrieben beschließt am 16. Mai die Hamburgische Bürgerschaft – mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Allerdings fordert diese in einen Zusatzantrag (Drs. 21/13031) eine Verankerung des Mindestlohns auch im Vergaberecht.

Ein tariflicher Mindestlohn von zwölf Euro – das zeigt: Auch in Hamburg
wirkt Opposition von links! Mit unseren Anträgen – zuletzt im November 2017 – haben wir ein Stein ins Rollen gebracht. Der Mindestlohn war längst überfällig, weil es nicht sein darf, dass über 6.000 städtische Beschäftigte zu Dumpinglöhnen arbeiten müssen und so geradewegs in die Altersarmut getrieben werden.

Allerdings habe die rot-grüne Fraktion Angst vor der eigenen Courage: Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die Privatwirtschaft nicht auch in die Pflicht genommen wird, wenn sie für die Stadt arbeitet. Statt folgenlose Appelle an sie zu richten und ansonsten vor der Privatwirtschaft zu kuschen, sollten die Regierungsfraktionen ihren Handlungsspielraum nutzen und den Mindestlohn auch im Vergabegesetz verankern.

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