Todesfall Tonou-Mbobda: Viele wichtige Fragen bleiben offen

Screenshot der UKE-Website

Am 21. April 2019 war William Tonou-Mbobda von Security-Kräften auf dem Gelände des UKE mit Gewalt fixiert worden und einige Tage darauf verstorben. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 5. Dezember 2019 erklärte Staatsanwalt Mahnke, dass ursächlich für den Tod Mbobdas im strafrechtlichen Sinne das Vorgehen von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes des UKE in Form eines repressiven Eingriffs gewesen sei. Der 34-jährige Kameruner habe einen Kollaps erlitten, für den die repressive Maßnahme der Security-Mitarbeiter ursächlich gewesen sei. Er habe zudem einen Herzfehler gehabt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen drei Sicherheitsdienst-Mitarbeiter und eine Stationsärztin.

„Zu unserem großen Bedauern hat die Selbstbefassung des Wissenschaftsausschusses kaum einen Beitrag zur Aufklärung geleistet“, erklärt Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Viele wichtige Fragen bleiben auch nach sieben Monaten unbeantwortet. Zum Beispiel ob und wenn ja, weshalb Mbobda entgegen der S3-Leitlinie zur Vermeidung von Zwang und der Empfehlung von Expert_innen mit dem Gesicht nach unten auf den Boden gedrückt und womöglich getreten wurde. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass das UKE scheinbar keine Konsequenzen aus dem Fall zieht und Securities die Anwendung von Zwang an Patient_innen nicht endlich strikt untersagt.“

Mehrere Zeug_innen hatten gegenüber Rechtsanwältin Heinecke erklärt, dass Mbobda ruhig auf einer Bank vor dem Krankenhaus saß, als er vom Sicherheitsdienst weggezerrt und brutal auf dem Bauch liegend festgehalten wurde. Ihm sei mehrfach mit dem Knie in die Nierengegend gestoßen worden. Drei Menschen hätten auf ihm gesessen, ihm sei der Mund zugehalten worden. Mbobda habe mehrfach gerufen: „Lasst mich los, ich kriege keine Luft mehr.“ „Die weiteren Umstände müssen nun im Ermittlungsverfahren und vor Gericht geklärt werden“, erklärt Martin Dolzer, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Fraglich ist unter Anderem, ob und wenn ja warum ein ,lagebedingter Erstickungstod‘ als Todesursache ausgeschlossen werden kann.“

Für die Obduktion war laut Staatsanwalt die Rechtsmedizin des UKE unter Leitung von Prof. Dr. Püschel zuständig. Eine Rechtsmedizinerin aus Rostock sei zugeordnet worden. „Wir fragen uns, ob es nicht einen objektiven Interessenskonflikt gibt, wenn bei einem Todesfall federführend ein Forensiker aus dem Haus des Geschehens für die Obduktion verantwortlich ist“, so Celik und Dolzer. Sie fordern eine trialogische Enquete-Kommission, um für die Psychiatrie Rahmenbedingungen zu schaffen, die derartige Tragödien soweit möglich verhindern. Zudem müsse ein Monitoring eingerichtet werden, das Diskriminierung in Psychiatrien systematisch erfasst.

Bericht in Junge Welt vom 10. Dezmeber 2019

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