Gesundheit ist Menschenrecht, Barrierefreiheit ist Gesetz!

Presseerklärung
Das Projekt Barrierefreie Arztpraxen hat einen Kriterienkatalog für den barrierefreien Zugang zu Ärzt_innen entwickelt und eine darauf basierende App vorgestellt. Nach wie vor ist allerdings der größte Teil der Praxen in Hamburg immer noch nicht für alle Menschen zugänglich.

Das Recht auf Gesundheit ist Menschenrecht, es gilt für Alle. Gesetzliche Vorgaben dazu gibt es bereits, sie müssen aber auch flächendeckend umgesetzt werden. Erfreulich ist allerdings, dass durch das Projekt bereits eine stärkere Sensibilisierung in der Bevölkerung und auch bei Ärzt_innen stattgefunden hat und einige Praxen bereits barrierefreier wurden. Der Zulassungsausschuss muss allerdings dafür Sorge tragen, dass bei der Neubesetzung von Kassensitzen der Zugang zur Gesundheitsversorgung auf die Belange von Menschen mit Behinderung angepasst wird. Denn alle Menschen müssen eine freie Ärzt_innenwahl haben, so steht es im Sozialgesetzbuch. Der Senat sollte hier Verantwortung übernehmen und finanzielle Anreize für mögliche Maßnahmen schaffen.

Barrierefreiheit braucht finanzielle Mittel, da führt kein Weg drum rum. Der Senat sollte das Projekt barrierefreie Arztpraxen fördern. Und er muss die gesetzlichen Vorgaben aus Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Sozialgesetzbuch, UN-Behindertenrechtskonvention und dem Landesaktionsplan zu ihrer Umsetzung endlich umsetzen.

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