Am 8. Januar gab es eine gemeinsame Busanreise aus Hamburg nach Lützerath – die Mitreisenden wollten sich dort an den Protesten gegen die Räumung des Dorfes beteiligen. Dieser Bus wurde unmittelbar nach der Abfahrt von der Polizei gestoppt und über mehrere Stunden an der Weiterfahrt gehindert. Von allen Mitfahrer:innen wurden die Personalien festgestellt, sie wurden von der Polizei abgefilmt, mehrere Personen wurden mitsamt ihres Gepäcks durchsucht. Die Linksfraktion hat nun in einer Anfrage die Umstände dieses Polizeieinsatzes erfragt und übt scharfe Kritik an den polizeilichen Maßnahmen. Weiterlesen
Archiv für Innenpolitisches
Möglicher V-Mann bei Gruppe S.: Schützt der Verfassungsschutz die Hamburger Naziszene?
Im Stuttgarter Strafverfahren gegen die rechtsterroristische „Gruppe S.“ wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung hat sich nun der Verdacht ergeben, dass es sich bei Thorsten K. aus Bad Bramstedt um einen V-Mann des Verfassungsschutzes handeln könnte.
Corona: „Wir brauchen einen Rettungsschirm für Menschen in Not“
In einer Regierungserklärung vor der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Erste Bürgermeister „erste Schritte in ein normales Leben“ umrissen. In seiner Antwort fragte der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Deniz Celik, wie weit der Senat tatsächlich zur Normalität zurückkehren wolle.
Gesundheitsschutz nicht länger gegen Grundrechte ausspielen!
In den letzten Tagen hat die Innenbehörde wiederholt Versammlungen – unter anderem eine Kundgebung von Verwaltungsrechtler_innen gegen das faktische Versammlungsverbot – trotz begrenzter Anzahl von Teilnehmer_innen und Beachtung des Infektionsschutzes verboten. DIE LINKE fordert in einem Antrag (Drs. 22/79) zur Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch, dass Versammlungen unter der Corona-Verordnung mit Auflagen grundsätzlich genehmigt werden.
Corona darf nicht ausgenutzt werden, um Protest zu verhindern!
Der Innensenator hat gestern in der Landespressekonferenz behauptet, bis vergangenen Donnerstag seien Ausnahmen vom allgemeinen, Corona-bedingten Versammlungsverbot nicht möglich gewesen. Mit der Rechtsverordnung vom 2. April habe der Senat nun aber die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geschaffen. „Das ist eine dreiste Falschbehauptung“, erklärt Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Auch vor Erlass der Rechtsverordnung gab es die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für Versammlungen zu erteilen – die Behörde hat das aber in der Praxis durchgängig verweigert. Grotes Behauptung ist Augenwischerei und soll verschleiern, dass sich Hamburg in der Krise bisher äußerst versammlungsfeindlich verhalten hat.“ Weiterlesen