In den letzten Tagen hat die Innenbehörde wiederholt Versammlungen – unter anderem eine Kundgebung von Verwaltungsrechtler_innen gegen das faktische Versammlungsverbot – trotz begrenzter Anzahl von Teilnehmer_innen und Beachtung des Infektionsschutzes verboten. DIE LINKE fordert in einem Antrag (Drs. 22/79) zur Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch, dass Versammlungen unter der Corona-Verordnung mit Auflagen grundsätzlich genehmigt werden.
„Insbesondere während eines Ausnahmezustandes muss es möglich sein, dass sich kritische Positionen aus der Zivilgesellschaft – aktuell unter Beachtung des Infektionsschutzes – Gehör verschaffen. Gesundheitsschutz darf nicht länger gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgespielt werden“, begründet Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, den Antrag. „Die restriktive Praxis des Senats ist skandalös und erweckt den Eindruck, dass mit fadenscheinigen Argumenten unliebsame Proteste verhindert werden sollen. Wenn die Menschen weiterhin auf engem Raum mit Bus und Bahn fahren und der Einzelhandel bald öffnen darf, während Demonstrationen mit überschaubarer Teilnehmer_innenzahl verboten bleiben, dann hat der Senat jedes Maß verloren.“
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Behörden Versammlungen nicht pauschal verbieten dürfen. Auch das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine wegweisende Entscheidung getroffen und erklärt, dass die Verordnung des Senats und das darin enthaltene präventive Verbot von Ansammlungen mit Ausnahmevorbehalt nicht mit verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar sind. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eine dringende Mahnung an den Senat“, so Celik. „Er hat jetzt die Pflicht, Versammlungen unter Auflagen zu ermöglichen und eine verfassungskonforme Regelung vorzunehmen.“
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