Wahrung unserer Grundrechte: Sicherheitsgesetze müssen überprüft werden

In der Bürgerschaftssitzung am 17.November beantragt die Linksfraktion die Evaluation aller Hamburger Sicherheitsgesetze. Das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ hatte jüngst in einer Analyse die Notwendigkeit eine Evaluation der Sicherheitsgesetze aus grund- und menschenrechtlicher Sicht begründet und gefordert.

Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Verschärfung der Sicherheitsgesetze war mit der Einführung neuer Befugnisse und mit gravierenden Grundrechtseinschränkungen verbunden. Es ist an der Zeit, die Folgen dieser Gesetze zu überprüfen und ihre Fehler zu korrigieren. Wir erwarten von der Koalition, dass sie sich dieser Verantwortung für die Wahrung der Grundrechte stellt.“

In Hamburg wurden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit der Reform des Hamburgischen Polizeigesetzes (SOG und PolDVG) in 2019 und des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes in 2020 erheblich ausgeweitet. Eine Große Anfrage der Linksfraktion machte jedoch deutlich, dass weder Senat noch Behörde einen Überblick über die Nutzung der neuen Befugnisse haben.

Deniz Celik weiter: „Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, gesetzliche Eingriffsbefugnisse auf das notwendige Maß zu beschränken. Wenn Befugnisse sich als untauglich, überflüssig, sinnlos oder nicht im Verhältnis zu ihrem Zweck erweisen, gebietet es der Grundrechtsschutz, sie auch wieder zurückzunehmen. Eine Evaluation der Sicherheitsgesetze ist daher dringend erforderlich!“

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