Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburger Polizeigesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. legt Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Hamburgischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetze ein. Geklärt werden soll unter anderem, ob die Polizei die Möglichkeit bekommen darf, mittels Algorithmen Persönlichkeitsprofile von Menschen zu erstellen. Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir begrüßen die Verfassungsbeschwerde. Schon während des Gesetzgebungsprozesses wurden von uns und von Sachverständigen schwere verfassungsrechtliche Bedenken an den Gesetzen formuliert. Trotzdem drückte die rot-grüne Mehrheit die weitreichenden Änderungen im Eiltempo durch. Eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend notwendig.“

Die Verfassungsbeschwerde wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und unterstützt von der Humanistischen Union Hamburg, den Kritischen Jurastudierenden Hamburg, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju). „Wir danken den beteiligten Organisationen für ihre Initiative und sehen diesen zivilgesellschaftlichen Schritt als einen wichtigen Beitrag zur Verteidigung der Grundrechte“, sagt Celik.

Informationen zu der Verfassungsklage finden Sie auf der Webseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte: www.freiheitsrechte.org.

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