Urteil aus Karlsruhe: Hamburgisches Polizeigesetz ist verfassungswidrig – LINKE fordert nun grundlegende Novelle

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung über die automatisierte Datenauswertung gemäß § 49 PolDVG für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art.1 Abs.1 Grundgesetz. Die Regelung war im Rahmen der von der Linksfraktion heftig kritisierten Verschärfung 2019 in das Hamburgische Polizeigesetz aufgenommen worden und erlaubt der Polizei, ihre Datenbestände mittels einer Analysesoftware automatisiert auszuwerten. Geklagt hatten mehrere Beschwerdeführer:innen aus Hamburg mit der Unterstützung der Nichtregierungsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“.

Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Bereits während des Gesetzgebungsprozesses wurde auf die Unvereinbarkeit der Regelung zur automatisierten Datenverarbeitung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hingewiesen. Der rot-grüne Senat hat trotzdem sehenden Auges diese grundrechtsfeindliche Regelung durchgesetzt und trägt jetzt die politische Verantwortung für die Klatsche vom Verfassungsgericht.”

Nach dem Urteil aus Karlsruhe fordert die Linksfraktion nun eine grundlegende Überarbeitung des gesamten Polizeirechts. Deniz Celik: „Nun müssen alle Regelungen auf den Prüfstand. Hamburg braucht ein freiheitlich orientiertes und grundrechtsfreundliches Polizeigesetz. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte daher Anlass für eine grundlegende Evaluation und eine Überwindung des repressiven Polizeirechts in Hamburg sein.“

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