Eine Große Anfrage der Linksfraktion zur Prüfung von stationären Pflegeeinrichtungen deckt gravierende Missstände auf. So wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Mängel festgestellt – der Wohn-Pflege-Aufsicht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle jedoch nicht gelungen, zu prüfen, ob diese Mängel auch beseitigt wurden. Der Medizinische Dienst übernimmt dabei die jährlichen Regelprüfungen der Einrichtungen. Bei 106 Regelprüfungen stellte der Medizinische Dienst Mängel fest, das entspricht über 70 Prozent der stationären Pflegeeinrichtungen!
Die bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vereinbaren mit den Einrichtungen die Beseitigung der festgestellten Mängel. Darüber hinaus führen sie Anlassprüfungen durch (etwa bei Beschwerden) und prüfen nach, ob die festgestellten Mängel auch beseitigt wurden. Bei 191 Regel- und Anlass-Prüfungen wurden Mängel festgestellt, aber in 130 Fällen wurde nicht nachgefasst. Hintergrund ist die Ausstattung der Behörden: Bei den bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten gibt es insgesamt knapp sieben vakante Stellen. Die Wohn-Pflege-Aufsichten melden zum Teil Rückstandsanzeigen und geben an, dass sie nur noch stichprobenartig nachfassen („priorisieren“) können. Im Bezirk Mitte kann die Wohn-Pflege-Aufsicht Anlassprüfungen sogar nur verzögert oder gar nicht mehr wahrnehmen.
Dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die hohe Zahl der aufgedeckten Mängel zeigt, wie notwendig eine regelmäßige Prüfung der Einrichtungen ist. Nur eine funktionierende Aufsicht kann die Pflegebedürftigen schützen in ihren elementarsten Bedürfnissen wie etwa Flüssigkeitsaufnahme, Nahrung und Gabe von Medikamenten. Viel zu selten wird überprüft, ob sich die Verhältnisse in den Einrichtungen tatsächlich verbessert haben, denn die Wohn-Pflege-Aufsicht ist schlecht aufgestellt. Das ist verhängnisvoll, denn Pflegebedürftige sind besonders verletzlich. Hier muss der Senat dringend handeln und das Personal deutlich aufstocken, sodass die Wohn-Pflege-Aufsicht verlässlich und effektiv arbeiten kann.“
Hier finden sie unsere Große Anfrage (Drs. 22/12281) sowie eine vorherige Kleine Anfrage (Drs. 22/12077).
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