Keine Anklage im Fall Mbobda: Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist ein herber Rückschlag!

Laut Medienberichten hat die Hamburger Staatsanwaltschaft entschieden, keine Anklage gegen die vier beschuldigten Mitarbeiter_innen des Hamburger Universitäts-Krankenhauses wegen des Todes von William Tonou-Mbobda erheben. Dazu erklärt Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir sind über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft entsetzt und empört. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Staatsanwalt keinen hinreichenden Tatverdacht sieht, obwohl mehrere Zeugen schildern, dass Tonou-Mbobda friedlich auf der Bank saß und die Security brutal gegen ihn vorgegangen ist.“


Noch in einer Sitzung des Wissenschaftsausschusses im vergangenen Dezember hatte der leitende Staatsanwalt davon gesprochen, dass die Vorgehensweise der Security ursächlich im einem strafrechtlichen Sinne sei und der Tod zurechenbar im Sinne der Vorschriften der Tötungsdelikte des Strafgesetzbuches. „Es ist sehr irritierend, dass der Staatsanwalt nun offensichtlich keine Strafbarkeit mehr erkennen kann. Die Zeugenaussagen über die Brutalität, der Verstoß der Security gegen die S3-Leitlinien sowie der fehlende Unterbringungsbeschluss hätten zwingend zu einer Anklage führen müssen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die Gerechtigkeit fordern“, sagt Celik.

Die Linksfraktion fordert, dass die Aufklärung des Falles weitergehen muss und auch in der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgen muss. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft darf nicht von den Regierungsfraktionen als Vorwand genutzt werden, um dem UKE ein Persilschein auszustellen“, sagt Celik. „Neben der lückenlosen Aufklärung im Fall Mbobda müssen auch die strukturellen Defizite sowie Missstände in der Psychiatrie und der institutionelle Rassismus beraten werden. Als Sofortmaßnahme muss der Einsatz von Zwangsmaßnahmen durch die Security untersagt werden.“

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