Die Pflegeschule Groß-Sand soll zum 30.09. geschlossen werden. Als Grund wurde bisher genannt, durch das neue Pflegeberufegesetz und durch die notwendige Digitalisierung entstünden finanzielle Belastungen, die das Bistum als Trägerin nicht schultern könne.
Das Bündnis „Pflegeschule bleibt“ und das Team der Pflegeschule Groß-Sand hatten diese Gründe von Anfang an angezweifelt. Antworten auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE bestätigen nun, dass sie damit recht hatten. „Die Argumentation des Bistums ist in allen Punkten widerlegt“, sagt Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Unsere Anfrage zeigt, dass die Kosten der generalisierten Ausbildung vollständig vom Ausbildungsfonds getragen werden. Für die Digitalisierung stehen durch den Pakt für Digitalisierung ebenfalls ausreichende Mittel zur Verfügung.“
Durch die Schließung könnten im Gegenteil sogar finanzielle Rückforderungen auf das Bistum zukommen, denn die Stadt Hamburg hat für die Erweiterung der Pflegeschule bereits Investitionsmittel in Höhe von 817.000 Euro gezahlt. Celik: „Die Senatsantwort bestärkt unsere Befürchtung, dass die Schließung der Pflegeschule Teil eines Plans des Bistums ist, das Krankenhaus oder bestimmte Fachbereiche zu schließen, und dass die angeblichen Gründe nur vorgeschoben sind.“
Darüber hinaus belegt die Anfrage die exzellenten Leistungen der Pflegeschule, etwa überdurchschnittliche Bestehensquoten und unterdurchschnittliche Abbruchsquoten. „Wir können als Stadt auf eine hervorragende Pflegeschule wie Groß-Sand auf keinen Fall verzichten. Im Gegenteil brauchen wir mehr Pflegeschulen, die so erfolgreich ausbilden“, sagt Celik. „Wir erwarten vom Bürgermeister Tschentscher und der Gesundheitssenatorin endlich ein klares Bekenntnis für den Erhalt der Pflegeschule und des Krankenhauses. Entscheidend darf nicht sein, wie viel Profit ein Krankenhaus abwirft, sondern wie notwendig es ist für die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung.“
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.
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