Wie heute bekannt wurde, wird das Strafverfahren gegen fünf Angeklagte im sogenannten Rondenbarg-Komplex abgebrochen. Das Verfahren kann aufgrund der Infektionslage nicht fortgesetzt werden, sondern wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Hauptverhandlungen gegen fünf Beschuldigte hatten erst am 3. Dezember 2020 begonnen. Den Angeklagten werden keine eigenen Handlungen vorgeworfen, sie sollen lediglich an der Versammlung am Rondenbarg am Morgen des 07.07.2017 teilgenommen haben.
Dazu Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Verfahren hätte gar nicht erst beginnen dürfen. Bereits im Dezember war klar, dass ein Prozessbeginn mit zahlreichen Beteiligten und fünf Angeklagten mit langen Anreisewegen angesichts der Infektionslage unverantwortlich ist.“
Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Die Anklagen im Rondenbarg-Prozess stellt nicht nur den Versuch dar, die Proteste gegen den G20-Gipfel zu kriminalisieren, sondern ist auch ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Demonstrieren ist keine Straftat! Wir fordern daher die Einstellung der Verfahren im Rondenbarg-Komplex.“ Özdemir ergänzt: „Angesichts des Beschleunigungsgrundsatzes ist ein solches Jugendstrafverfahren dreieinhalb Jahre nach dem Gipfel völlig unverhältnismäßig.“
Schreibe einen Kommentar