Arbeitsschutz: Zu wenig Personal, zu wenig Kontrollen

Am 19. Mär z hat der Senat mit einer Allgemeinverfügung die Arbeitszeiten für viele Berufsgruppen ausgeweitet – mit gefährlichen Folgen, wie eine Anfrage (Drs. 22/436) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft zeigt. So nahmen in der Corona-Zeit die vom Amt für Arbeitsschutz (AfA) genehmigten Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz in Hamburger Betrieben um ein Drittel zu. Damit hat sich ein seit 2017 stetiger Trend noch verstärkt. Doch auch grundsätzlich ist es um den Arbeitsschutz, also den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in Hamburg nicht gut bestellt: Von 2018 auf 2019 stieg die Zahl der Anordnungen des AfA wegen Verstößen gegen Verordnungen um fast zwei Drittel. Zugleich sinkt die Zahl der Kontrollen in großen Betrie

ben – sie werden derzeit im Schnitt nur alle 67 Jahre auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitsschutzvorschriften überprüft. Um die Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO – ein_e  Betriebsprüfer_in je 10.000 Arbeitnehmer_innen – zu erfüllen, müsste der Senat 57 zusätzliche Vollzeitstellen im AfA schaffen.

„Trotz der von SPD und Grünen angekündigten Aufstockung bleibt die Personaldecke im AfA sehr dünn und entsprechend die Kontrolldichte in den Betrieben auf niedrigem Niveau“, kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Deniz Celik. „Die Zahl der Vollzeitstellen für Betriebsprüfer_innen im Amt für Arbeitsschutz nimmt seit Ende 2017 sogar kontinuierlich ab. Um effektiven Arbeitsschutz zu gewährleisten und dem eigenem Anspruch als Stadt der Guten Arbeit zu genügen, muss der Senat endlich handeln und das AfA personell massiv aufstocken.“

„Unserer Anfrage zeigt, dass in der Corona-Krise zwar einerseits viele Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt wurden, gleichzeitig jedoch Mehrarbeitsstunden und Abweichungen von der gesetzlichen Arbeitszeit zunehmen“, so David Stoop, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Die Krise darf nicht dazu führen, dass die wichtigen Standards im Gesundheitsschutz oder Arbeitszeitregelungen klammheimlich außer Kraft gesetzt werden.“

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