Verfassungsschutz greift mich wegen Pressemitteilung an?!

In einer Pressemitteilung habe ich jüngst die Wiedereinführung der Regelanfrage kritisiert. Diese würde bedeuten, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst beim Verfassungsschutz geprüft werden – die faktische Wiedereinführung der Berufsverbote!

Jetzt hat der Verfassungsschutz Hamburg eine Unterlassungserklärung eingefordert, weil ich gesagt habe, dass der Verfassungsschutz „immer wieder durch den Schutz rechter Netzwerke aufgefallen“ ist.

Fakt ist: Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit rechte Strukturen eher gestützt als bekämpft! Sei es beispielsweise durch das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren, das am eigenen V-Leute-Netz gescheitert ist, oder seine Verstrickungen im NSU-Komplex.

Kritik soll unterdrückt werden und das zeigt wieder: bei der Verteidigung unserer demokratischen Rechte ist der Verfassungsschutz keine Hilfe, sondern eine Bedrohung!

Auf der Homepage der Fraktion können sie weiterlesen.

Hier finden sie unsere Pressemitteilung als Antwort auf das Schreiben einer von der Innenbehörde beauftragten Anwaltskanzlei, in dem ich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werde. Und hier finden sie die ursprüngliche Pressemitteilung gegen die Wiedereinführung der Regelanfrage.

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