Unrecht an trans- und intergeschlechtlichen Menschen: Beenden – Aufarbeiten – Entschuldigen – Entschädigen

In unserer Gesellschaft, in der das Denken in ausschließlich zwei Geschlechtskategorien noch immer die Norm darstellt, waren und sind trans- und intergeschlechtliche Personen vielfältigen Formen von Benachteiligungen ausgesetzt. Auch wenn in den letzten Jahren spürbare rechtliche und gesellschaftliche Verbesserungen eingetreten sind, bleiben noch viele Benachteiligungen bestehen. Diese gilt es weiter abzubauen und gleichzeitig auch den Blick in die Vergangenheit auf das begangene Unrecht an inter- und transgeschlechtlichen Menschen zu richten, das Unrecht anzuerkennen, historisch aufzuarbeiten und soweit möglich Wiedergutmachung zu leisten.

Bis heute werden bundesweit jährlich etwa 2 000 Kinder mit vermeintlich uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen normangleichenden Operationen ohne medizinische Notwendigkeit unterzogen.* (Klöppel et al 2019: Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up-Studie). Wie die Studien von Ulrike Klöppel et al zeigen, sind diese Zahlen auch in den letzten Jahren im Wesentlichen nicht zurückgegangen. Obwohl im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart wurde klarzustellen, dass solche medizinischen Eingriffe nur „in unauf- schiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“, liegt bisher noch nicht einmal ein Referenten/-innenentwurf vor. Hamburg muss auf Bundesebene aktiv werden, damit dieses Verbot endlich durchgesetzt wird.

Hamburg soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Menschen, die von diesen massiven Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, durch einen Entschädigungsfonds unbürokratisch entschädigt werden und dass durch den Bundestag eine offizielle Entschuldigung ausgesprochen wird, weil dieses Unrecht jahrzehntelang geduldet wurde.

In Hamburger Krankenhäusern inklusive der Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) fand in den letzten Jahrzehnten mutmaßlich eine größere Anzahl von menschenrechtsver- letzenden Operationen statt. Diese Behandlungspraxis und ihre Folgen müssen wis- senschaftlich aufgearbeitet werden. Wichtige Quellen hierfür sind die Patienten-/-innenakten, die zu diesem Zweck vorläufig auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von der Löschung zurückgestellt werden sollten, um diese als gegebenenfalls wichtige Quellen aufzubewahren („Schreddermoratorium“). Fotos der Körper und insbesondere der Genitalien intersexueller Kinder sind in größerer Zahl in medizinischen Werken veröffentlicht. Oftmals ohne das Wissen der (mittlerweile) erwachsenen Abgebildeten. Ob jemals eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegen hat, ist zweifelhaft.

Hamburg sollte eine Kommission einrichten, die erforscht, ob in Hamburger Krankenhäusern und insbesondere im UKE Fotos aufgenommen wurden und ohne Wissen oder Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht wurden oder Verlagen zur Veröffentlichung überlassen wurden.

Der Bundesverband Trans* schätzt, dass zwischen 1981 und 2011 mehr als 10 000 Menschen in Deutschland sterilisiert wurden. Der UN-Menschenrechtsrat sprach die Empfehlung aus, einen „Entschädigungsfonds für Personen einzurichten, die sich für eine Anerkennung ihres Geschlechts zwischen 1981 und 2011 zwangsweise sterilisieren lassen mussten oder nicht gewollte ge- schlechtsangleichende Behandlungen erfahren haben“. Schweden ist hier ein Vorbild, denn es sprach schon 2016 allen Menschen eine pauschale Entschädigung zu, die bis 2013 nach dem schwedischen Transsexuellengesetz zwangssterilisiert worden waren.

Hamburg soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass ein solcher Entschädigungsfonds eingerichtet wird und sich der Bundestag offiziell bei den Geschädigten für das begangene Unrecht in Form von Scheidungs- und Operationszwang entschuldigt.

Welche Auswirkungen das begangene Unrecht auf die Lebenswege und Schicksale der vom TSG betroffenen Menschen hatte, ist noch nicht erforscht. Hier sollte Hamburg vorangehen mit einer Kommission zur historischen Aufarbeitung dieses unrühmlichen Kapitels der Vergangenheit. Auch nach Wegfall von Scheidungs- und Operationszwang im TSG und der Einführung des dritten Personenstands „divers“ ist das deutsche Personenstandsrecht noch immer weit weg von einer grundgesetz- und menschenrechtskonformen Ausgestaltung, die auf Selbstbestimmung beruht.

Hamburg soll sich auf Bundesebene für eine Reform des Personenstandsrechts auf Grundlage der Selbstbestimmung einsetzen.

(Auszüge aus dem Antrag, den die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft eingereicht hat.) Zum ganzen Antrag geht es hier: Download Antrag


* Klöppel et al 2019: Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up-Studie

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