„Gute Arbeit“? Für die Wirtschaftsförderung nicht weiter wichtig

Über gute Arbeit redet der rot-grüne Senat gern – bei seiner Wirtschaftsförderung spielt dieser Faktor keine Rolle. In seiner Antwort auf eine Anfrage (Drs. 21/18427) der Fraktion DIE LINKE zu den Förderkriterien der städtischen Investitions- und Förderbank verweist er lapidar darauf, dass in den Nebenbestimmungen jeglicher Projektförderung die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert werde. „Dass Hamburg die soziale Situation der Beschäftigten nicht über die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbestimmungen hinaus interessiert, und selbst das nur in den Nebenbestimmungen, ist einfach zu wenig“, erklärt Stephan Jersch, wirtschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Wirtschaftsförderung mit sozialem Anspruch muss mehr leisten.“

„Vor einer Förderung die Arbeitsplätze nach den Kriterien Tarifbindung oder Mitbestimmung zu bewerten, scheint dem Senat zu bürokratisch“, kritisiert der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Deniz Celik. „Statt sich einseitig um die Akzeptanz bei den Unternehmen zu sorgen, sollte er die Mehrheit der arbeitenden Menschen in unserer Stadt und ihr überwiegendes Interesse an guten Arbeitsbedingungen stärker in den Blick nehmen und die Wirtschaftsförderung entsprechend gestalten.“

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