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Amnesty International kommt 2017 in seiner Studie „Zum Wohle des Kindes? Für die Rechte von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale in Dänemark und Deutschland“ zu dem Schluss, dass diese Eingriffe die Menschenrechte verletzen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seinem Gutachten zu der Auffassung, dass die- se Eingriffe an Kindern nicht zulässig sind, da die Einwilligung der Eltern in eine Operation gar nicht wirksam möglich ist. Weiterlesen