Menschenrechtsverletzungen durch Operationen an Kindern

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Amnesty International kommt 2017 in seiner Studie „Zum Wohle des Kindes? Für die Rechte von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale in Dänemark und Deutschland“ zu dem Schluss, dass diese Eingriffe die Menschenrechte verletzen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seinem Gutachten zu der Auffassung, dass die- se Eingriffe an Kindern nicht zulässig sind, da die Einwilligung der Eltern in eine Operation gar nicht wirksam möglich ist.

Welche Handlungserfordernisse sich daraus für die Freie und Hansestadt Hamburg ergeben, haben wir mit Hilfe einer parlamentarischen Anfrage an den Hamburger Senat abgefragt.

Am 21. Juni werden Expert*innen dazu im zuständigen Fachausschuss der Bürgerschaft eine Einschätzung abgeben. Eingeladen sind von den Fraktionen

  • Michaela Katzer, Hochschule Merseburg, Fachbereich Sozial Arbeit. Medien. Kultur
  • Prof. Dr. Konstanze Plett, Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Ursula Rosen, IMeV (Intersexuelle Menschen e.V.)
  • Dr. Katinka Schweizer, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Institut für Sexualforschung & Forensische Psychiatrie

Die Teilnahme an der für alle Menschen öffentlichen Sitzung ist kostenlos und barrierefrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, rechtzeitiges Erscheinen aber sinnvoll. Wortmeldungen während der Sitzung sind leider nicht möglich.

Bericht über die Anhörung in der taz

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