Pflege-Volksentscheid: Gericht weist Senat in die Schranken

@celik

Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 24. Oktober 2018 entschieden, dass die Gesundheitsbehörde die Abmahnung eines Mitarbeiters aus seiner Personalakte entfernen muss. Anlass für die Abmahnung war seine vermeintliche Zuarbeit für die „Volksinitiative für mehr Personal in den Krankenhäusern“ während der Dienstzeit. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Senat. Es macht deutlich, dass das Engagement des Mitarbeiters für das Pflegebündnis in der Dienstzeit keine Abmahnung rechtfertigt. Der Senat wurde nicht nur vom Gericht in seine Schranken verwiesen, sondern er hat sich auch bis auf die Knochen blamiert. Drangsalierung von Aktivist_innen oder die Androhung von juristischen Klagen dürfen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein!

Rund 30.000 Hamburger_innen haben mit ihrer Unterschrift für den Gesetzesentwurf der Volksinitiative dem Senat auch den Auftrag gegeben, sich inhaltlich mit ihrer Forderung auseinanderzusetzen und eine politische Lösung für den Pflegenotstand in den Hamburger Krankenhäusern zu finden. Wir fordern den Senat auf, dem endlich nachzukommen und den demokratischen Dialog mit der Volksinitiative wieder aufzunehmen.

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