Personaluntergrenzen zementieren den Pflegenotstand

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SPD und Grüne begrüßen die heute im Bundestag beschlossenen Personaluntergrenzen in der Krankenpflege. Das ist ein Armutszeugnis für diesen Senat, der auf Landesebene mit allen Mitteln eine bedarfsgerechte Pflege in den Krankenhäusern bekämpft und mit den Personaluntergrenzen eine Regelung unterstützt, die den Pflegenotstand in den Krankenhäusern weiter zementieren wird. Die jetzt beschlossenen Untergrenzen gehen an der Realität weit vorbei: Nur das schlechteste Viertel aller Krankenhäuser muss Personal aufstocken, und nur so viel, bis es den Stand des zweitschlechtesten Viertels erreicht. Durch dieses Gesetz wird lediglich sehr schlechte Pflege zu schlechter Pflege gemacht.

Es ist mehr als fraglich, ob diese Regelung überhaupt merkliche Auswirkungen auf die Hamburger Krankenhäuser haben wird. Deshalb braucht Hamburg endlich eine gesetzliche Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf und an der Sicherheit der Patient_innen orientiert. Dem steht der Senat mit seiner Verfassungsklage gegen das von der Volksinitiative vorgelegte Pflegegesetz aktiv im Weg. Er trägt daher die volle Verantwortung dafür, dass es keine spürbaren Verbesserungen für die Patient_innen und Pflegekräfte gibt.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz des Bundes sieht die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen vor. Immerhin hat der Senat jetzt keine Ausreden mehr gegen eine deutlich bessere Bezahlung von Pflegekräften. Überall, wo die Stadt Hamburg als Tarifpartnerin auftritt, erwarten wir, dass sie sich für kräftige Steigerungen in den Tarifverhandlungen einsetzt. Der Pflegeberuf muss aufgewertet werden, durch eine deutlich bessere Bezahlung. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um den Personalmangel in den Krankenhäusern zu bekämpfen.

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