Kommt der Senat seinem Schutzauftrag für pflegebedürftige Menschen nach?

Quelle: Hamburg.de

Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als Nutzer und Nutzerinnen von Wohn- und Betreuungsformer stärken. Um die Einhaltung der vorgegebenen Standards zu sichern und den Schutz pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten sind regelmäßige Kontrollen der Pflegeeinrichtungen unerlässlich. Im Gesetz ist aus diesem Grund vorgeschrieben, dass jede Wohneinrichtung einmal jährlich im Rahmen einer Regelprüfung geprüft wird.

Grund genug, mit einer parlamentarischen Anfrage an den Senat nachzuforschen, ob dieser Schutzauftrag auch eingehalten wird. Die Antworten sind leider ernüchternd. Auch die Hamburg Morgenpost widmet sich dem Thema und stellt fest: Hamburger Pflegeheime werden kaum kontrolliert

Auch das Hamburg Journal widmet sich in einem Beitrag dem Thema.

Im Unterschied zu früheren Anfragen zur Wohn-Pflege-Aufsicht, wo der Senat alle unsere Fragen beantwortet hat, wurde in der aktuellen Anfrage einige Fragen nicht beantwortet.

Die Bezirke Altona, Harburg und Nord haben mit dem Hinweis auf die Kürze der Zeit keine detaillierten Angaben gemacht, in welchen Einrichtungen anlass- oder Regelprüfungen statt gefunden haben.

Obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass alle Pflegeheime mindestens einmal im Rahmen einer Regelbegehung geprüft werden sollen, werden in fast 80% Einrichtungen, die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt.

Die niedrigen Prüfquoten zeigen deutlich, dass die Wohn-Pflege-Aufsicht desolat aufgestellt ist und aufgrund von Personalmangel nicht in der Lage ist, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Die Stadt hat seit Jahren sukzessive Personalabbau (3,5 Stellen seit 2013 bei knapp 18 Stellen) in der Wohn-Pflege-Aufsicht betrieben. Die gesetzlich festgelegten Standars können in Wirklichkeit nicht gesichert werden. Das ist besonders verhängnisvoll, weil pflegebedürftige Menschen in hohem Maße auf Schutz angewiesen sind. Menschen werden im schlimmsten Falle in ihrer Gesundheit gefährdet und in ihren Grundrechten verletzt, wenn Missstände aufgrund fehlender Kontrollen unentdeckt bleiben. Die rapide Zunahme von Beschwerden und anlassbezogenen Prüfungen sowie die hohe Anzahl von Aufnahmestopps (14 seit 2015) und Schließungen (11 seit 2015) zeigen deutlich, dass in der Altenpflege vieles im Argen liegt. Der Senat hat es jahrelang versäumt, die Missstände zu beheben. Deshalb muss er nun seiner Verantwortung nachkommen und das Personal mindestens verdoppeln, damit die gesetzlichen Standards endlich eingehalten werden.

Wir werden dies vom Hamburger Senat einfordern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert