Hamburger Ärztekammer fordert: 219a muss weg!

Presseerklärung

Die Ärztekammer Hamburg hat heute den Bundestag aufgefordert, den §219a Abs. 1 StGB (Verbot der Information von Ärzt_innen über Schwangerschaftsabbrüche) ersatzlos zu streichen, auch der Senat solle sich weiter dafür einzusetzen. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützt diese Forderung:

„Die einstimmige Resolution der Ärztekammer ist ein kräftiges Signal für die ersatzlose Streichung des §219a“, erklärt dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. „Ärzt_innen müssen das Recht haben, über ihre Arbeit und gesundheitliche Aspekte zu Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Das darf nicht mehr kriminalisiert werden. Der Senat muss sich weiter auf Bundesebene für die Abschaffung des Verbots der Information über Schwangerschaftsabbrüche einsetzen, wie er es zugesagt hat.“

„Es ist peinlich, dass die SPD erst einen Gesetzentwurf zur Streichung des §219a auf Bundesebene vorgelegt, ihn dann aber wieder zurückgezogen hat, um sich bei der CDU anzubiedern“, ergänzt die frauenpolitische Sprecherin Cansu Özdemir. „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität muss sich auch in den Gesetzen ausdrücken.“

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