Zwischen Personalmangel und Zwangsmaßnahmen gibt es einen engen Zusammenhang

Interview mit dem konkret-Magazin

konkret: Wie ist William Tonou-Mbobda zu Tode gekommen?

Deniz Celik: Augenzeugen berichten, dass William Tonou-Mbobda auf einer Parkbank auf dem Gelände des UKE saß und eine Zigarette rauchte. Eine Pflegekraft sei auf ihn zugegangen und habe von ihm verlangt, Medikamente einzunehmen. Das habe er verweigert. Daraufhin kamen drei Sicherheitskräfte dazu. Die Augenzeugen berichten, dass Mbobda friedlich auf der Bank gesessen habe. Die Sicherheitsleute haben ihn dann, so die Schilderungen, zu Boden gerissen und fixiert. Einer habe mehrfach mit dem Knie die Nieren des Patienten traktiert. Die Augenzeugen beschreiben das Vorgehen der Sicherheitskräfte als äußerst brutal.
Während des Einsatzes brach Mbobda zusammen und es gab Reanimierungsversuche. Laut Darstellung des UKE konnte er auch erstmal wiederbelebt werden, woraufhin er auf die Intensivstation des Krankenhauses verlegt wurde. Am 26. April wurde der Tod von William Tonou-Mbobda durch die Ärzte festgestellt.
Einer ersten gerichtsmedizinischen Untersuchung zufolge kam es infolge einer Hirnschädigung aufgrund von Sauerstoffmangel zu dem Herzstillstand. Man äußert sich jedoch nicht dazu, ob es aufgrund der Gewalteinwirkung zu dem Herzstillstand kam.
Mehr wissen wir zu diesem Zeitpunkt nicht. Das UKE hat sich zu dem Vorgang nicht geäußert und verweist auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

War Mbobda Patient am UKE?

Ja, der BWL-Student, der 2009 aus Kamerun nach Deutschland gekommen war, ist freiwillig in die Klinik gegangen, um sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Am 21 April habe sich laut dem UKE sein Gesundheitszustand verschlechtert und es sei eine Zwangseinweisung angeordnet worden. Dem ARD-Politmagazin „Panorama“ zufolge ist der Antrag zur Zwangseinweisung jedoch erst nach dem Vorfall bei der zuständigen Behörde eingegangen. Das würde bedeuten, dass das medizinische Personal – und erst recht das Sicherheitspersonal – bestimmte Handlungen überhaupt nicht hätte vornehmen dürfen, weil es dafür keine richterliche Anordnung gab.

Auf welcher Rechtsgrundlage agiert überhaupt ein Sicherheitsdienst in einem Krankenhaus?

Es gibt eigentlich keine Rechtsgrundlage, die auf Sicherheitsleute zugeschnitten ist. Es kommt eigentlich nur Notwehr oder Rechtfertigender Notstand, also eine Tat zur Abwehr einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr, in Frage – Strafrechtsnormen also, die für jedermann gelten. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Befugnisse für Sicherheitspersonal, Zwangsmittel anzuwenden. Zwar regelt das Hamburgische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen angeordnet werden dürfen. Das Gesetz sagt jedoch nicht, wer diese Maßnahmen umsetzen darf. Hier besteht eine Regelungslücke.

Wie erklären Sie sich das Vorgehen des Sicherheitsdienstes? Der Vorwurf des Rassismus steht im Raum.

Es gibt diese Vorwürfe, auch aus der Black Community in Hamburg. Es gibt auch Berichte über ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft und über rassistische Äußerungen des Sicherheitsdienstes in der Vergangenheit. All diese Vorwürfe müssen sehr ernst genommen und umfassend geprüft werden.

Im Dezember 2001 ist Achidi John nach der Zwangsverabreichung eines Brechmittels am Hamburger UKE gestorben. Dieses Klinikum scheint für Menschen mit schwarzer Hautfarbe ein gefährlicher Ort zu sein.

Zumindest empfinden es viele Menschen mit schwarzer Hautfarbe das so und verweisen auch auf den Fall Achidi John. Die Brechmitteleinsätze, die in Hamburg unter dem damaligen Innensenator Olaf Scholz (SPD) eingeführt worden, richteten sich überwiegend gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe. Zu den Brechmitteleinsätzen müsste es endlich eine Aufarbeitung geben – auch durch das UKE. Im Fall Achidi John gab es keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Rechtsempfinden vieler Menschen war gestört.
Es ist darüber hinaus wichtig, die Frage nach strukturellem Rassismus zu stellen. Denn den gibt es in dieser Gesellschaft. Da muss sich jede Institution kritisch hinterfragen.

Arbeitet das UKE weiterhin mit dem Sicherheitsdienst zusammen?

Die drei Sicherheitsleute sind wohl suspendiert. Aber genau kann ich das auch nicht sagen, weil sich das UKE nicht dazu äußert. Die „Taz“ berichtete einige Tage nach dem Vorfall über eine Dienstanweisung des Klinikums, der zufolge das Sicherheitspersonal mittlerweile keine Zwangsmaßnahmen mehr vornehmen darf, sondern die Polizei hinzugezogen werden muss. Einen Tag später hieß es wiederrum in der Taz, dass das Sicherheitspersonal wieder Zwangsmaßnahmen umsetzen darf. Es ist unfassbar, dass das UKE anscheinend keine Lehren aus dem Vorfall zieht.

Lehnen sie Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie grundsätzlich ab?

Ich befürworte alternative Therapieformen, wie z.B. Soteria, in denen auf Zwangsmaßnahmen nahezu vollständig verzichtet wird. Das geht nur mit einer guten Personalausstattung. Zwischen Personalmangel und Zwangsmaßnahmen gibt es einen engen Zusammenhang. Deshalb müssen auch die Strukturen darauf hin geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß sie den Einsatz von Zwangsmaßnahmen begünstigen. Und wenn Zwangsmaßnahmen als allerletztes Mittel unausweichlich sein sollten, dürfen sie nicht von Sicherheitsdiensten, sondern ausschließlich durch das medizinische Personal mit entsprechender Qualifikation umgesetzt werden.

Wie geht die politische Aufarbeitung des Falls weiter?

Ich habe im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft eine Sondersitzung zu dem Vorfall beantragt. Das wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Eine Befassung in der Bürgerschaft soll erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen. Ich kann das nicht nachvollziehen. Wir müssen dringend über die Bedingungen in der Psychiatrie und über die Rolle des Sicherheitspersonals in Kliniken sprechen. Unabhängig von den laufenden Ermittlungen wirft dieser Fall sehr viele Fragen auch zu den Rahmenbedingungen auf. Es müssen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, damit so ein Fall sich in Zukunft nicht wiederholt.

2 comments

  1. Benji sagt:

    Psychiatrische Zwangsbehandlungen sind in jedem Fall menschenrechtswidrig und immer abzulehnen.

    https://digitallibrary.un.org/record/861008

    Psychiater machen keinen Hehl daraus, dass sie die Menschenrechte ignorieren wollen.

    http://docs.wixstatic.com/ugd/e172f3_71d7c75219fb432c9cd2a13c304ec3de.pdf

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Psychiater mit der Möglichkeit von Zwangsbehandlungen vernünftig umgehen können.

  2. Caroline N‘Noko sagt:

    Man fragt sich warum Mbobda erst friedlich eine Zigarette rauchend, kurz nachdem er sich patientenrechtlich weigert ein Medikament zu nehmen fixiert wird und so gewalttätig traktiert wird das er daraufhin Reanimiert werden musste, also keine Atmung und kein Herzschlag mehr hatte!!!

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