Urteile im NSU-Prozess: Verfassungsschutz muss auf die Anklagebank

Mit dem NSU-Urteil widerfährt den Angehörigen der Opfer keine Gerechtigkeit. Eine echte Aufklärung ist nicht gewollt und wird mit aller Macht verhindert. Es darf kein Schlussstrich gezogen werden, solange die Verstrickung des Verfassungsschutzes und das Unterstützer-Netzwerk im Dunkeln bleibt. Der Verfassungsschutz, der als „Staat im Staate“ sich demokratischer Kontrolle entzieht und die NSU-Taten durch Unterstützung von Neonazi-Strukturen indirekt befördert hat, muss auch auf die Anklagebank. #NSU#KeinSchlussstrich

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