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Amnesty International kommt 2017 in seiner Studie „Zum Wohle des Kindes? Für die Rechte von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale in Dänemark und Deutschland“ zu dem Schluss, dass diese Eingriffe die Menschenrechte verletzen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seinem Gutachten zu der Auffassung, dass die- se Eingriffe an Kindern nicht zulässig sind, da die Einwilligung der Eltern in eine Operation gar nicht wirksam möglich ist. Weiterlesen
Dass es nicht nur zwei Geschlechter gibt, ist heute kein Geheimwissen mehr. Allerdings werden immer noch Kinder, die keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale – weiblich oder männlich – aufweisen, operiert. „Geschlechtsangleichende Maßnahme“ heißt das dann. Dass ein nicht eindeutiges Geschlecht weder eine Störung ist, noch eine umgehende Operation aus medizinischen Gründen erfordert, gibt mittlerweile als wissenschaftlich unumstritten. Dennoch geht in Deutschland die Zahl dieser Operationen nicht zurück. Mittels einer umfassenden