In unserer Gesellschaft, in der das Denken in ausschließlich zwei Geschlechtskategorien noch immer die Norm darstellt, waren und sind trans- und intergeschlechtliche Personen vielfältigen Formen von Benachteiligungen ausgesetzt. Auch wenn in den letzten Jahren spürbare rechtliche und gesellschaftliche Verbesserungen eingetreten sind, bleiben noch viele Benachteiligungen bestehen. Diese gilt es weiter abzubauen und gleichzeitig auch den Blick in die Vergangenheit auf das begangene Unrecht an inter- und transgeschlechtlichen Menschen zu richten, das Unrecht anzuerkennen, historisch aufzuarbeiten und soweit möglich Wiedergutmachung zu leisten.
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Bis heute werden bundesweit jährlich etwa 2 000 Kinder mit vermeintlich uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen normangleichenden Operationen ohne medizinische Notwendigkeit unterzogen.* (Klöppel et al 2019: Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up-Studie). Wie die Studien von Ulrike Klöppel et al zeigen, sind diese Zahlen auch in den letzten Jahren im Wesentlichen nicht zurückgegangen. Obwohl im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart wurde klarzustellen, dass solche medizinischen Eingriffe nur „in unauf- schiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“, liegt bisher noch nicht einmal ein Referenten/-innenentwurf vor. Hamburg muss auf Bundesebene aktiv werden, damit dieses Verbot endlich durchgesetzt wird. Weiterlesen