Presseerklärung
Seit Jahren gibt es schwere Mängel bei der regelmäßigen Kontrolle der Pflegeeinrichtungen. Die zuständige Wohn-Pflege Aufsicht ist personell so schlecht ausgestattet, dass die gesetzlich vorgeschrieben jährlichen Regelprüfungen kaum noch stattfanden. Nun will der Senat den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen, „bestimmte Fragestellungen“ zu prüfen.
Der Senat kommt seit Jahren seinem Schutzauftrag für die pflegebedürftigen Menschen nicht ausreichend nach. Doch statt Verantwortung zu übernehmen und die Wohn-Pflege-Aufsicht so aufzustocken, dass sie die vorgeschriebenen Regelprüfungen durchführen kann, schiebt er die Verantwortung ab auf den MDK.
Die als Begründung genannte Vermeidung von Doppelprüfungen und der Bürokratieabbau seien vorgeschoben, so Celik: „Hoheitliche Aufgaben und Sanktionsmöglichkeiten besitzt nur die Wohn-Pflege-Aufsicht, sie müsste bei festgestellten Mängeln eine Nachprüfung vornehmen. Zudem ist vollkommen unklar, welchen konkreten Prüfauftrag der MDK erhält und wie hoch die Kosten für die Stadt ausfallen. Wir befürchten eine Schmalspur-Routine-Prüfung. Gerade die pflegebedürftigen Menschen, die keine Angehörigen haben, die Missstände melden könnten, haben so weiter wenig Aussicht auf besseren Schutz.“
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