Rede von Deniz Celik auf der Kundgebung vor dem Landgericht Hamburg am 15. März
Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kersten,
seit Monaten setzt du dich unermüdlich mit vielen deinen Mitstreiterinnen für die Abschaffung des unsäglichen Paragraphen 219a und für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein.
Diese Klage macht uns alle fassungslos, denn Deine politische Arbeit verdient höchste Anerkennung! Und es ist schäbig, dass ein Hobby-Denunziant, der einerseits massenhaft Ärzte und Ärztinnen daran hindern will Hilfestellung zu leisten und die Rechte von Frauen missachtet, andererseits für sich selbst das Recht auf Anonymität beansprucht und gegen die Nennung seines Klarnamens klagt.
Liebe Kersten, auch in Namen meiner Fraktion möchte ich sagen – Du hast unsere volle Solidarität, Wir stehen an deiner Seite.
Damit aber im Zukunft den Denunzianten das Handwerk gelegt wird, gehört der Paragraph 219a ohne wenn und aber komplett abgeschafft! Im medizinischen Bereich gibt es kein anderes Beispiel dafür, dass man für Informationen über eine Behandlung bestraft werden kann. Und das zeigt doch, wie grotesk das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist. Das Recht auf Information und Aufklärung ist ein elementares Patienten-Recht. Nur wenn die Patientinnen und Patienten gut aufgeklärt werden, können sie ihre eigene Meinung bilden. Und ausnahmsweise bei Schwangerschaftsabbrüchen soll die Bereitstellung von Informationen sogar strafbar sein! Das ist doch vollkommen absurd.
Schwangerschaften sind häufig für Frauen, aber auch für Männer, die ihren Partner beistehen, eine schwierige belastende Situation. Und da ist es doch das natürlichste der Welt, alle wichtigen Informationen zu beziehen, um eine bestmögliche Entscheidung zu treffen. Dazu gehört auch die Information darüber, welche Art von Narkose oder welcher Art von Eingriff angewendet wird. Dazu gehört auch die Möglichkeit zu haben ohne Druck den passenden Arzt oder Ärztin zu finden.
Aber die von der großen Koalition gefundene Kompromiss verwehrt weiterhin den Frauen diese wichtigen Informationen, weil Ärztinnen und Ärzte lediglich angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbruch vornehmen dürfen. Jede weitere Information bleibt weiterhin strafbar. Daher ist der beschlossene Kompromiss weit davon entfernt das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu stärken und es bleibt weiterhin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Patientinnenrechte für die betroffenen Frauen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Kampf für die Abschaffung des Paragraphen 219 weitergehen muss.
Und unabhängig von der Rechtsprechung haben der Kläger und andere Denunzianten, in dem sie den Paragraphen 219a nutzen, um die Ärzte und Ärztinnen an den Pranger zu stellen, unfreiwillig ein Eigentor geschossen und etwas mächtiges in Bewegung gesetzt. Es ist eine kraftvolle Frauenbewegung für die Abschaffung des Paragraphen 219a entstanden und ich bin zuversichtlich, dass an der Umsetzung dieser Forderung keine Bundesregierung auf langer Sicht drum herum kommen wird. Die Frage ist nicht ob, sondern wann dieser unsägliche Paragraph abgeschafft wird. In diesem Sinne lasst uns dafür streiten, dass dieser Zeitpunkt möglichst bald kommt.
Vielen Dank!
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