Screenshot UKE-Website
Was geschah am Ostersonntag in der Universitätsklinik Eppendorf?
Medien und Augenzeugen berichten, dass ein Patient der Psychiatrie des UKE bei der zwangsweisen Verabreichung von Medikamenten von Security-Kräften der Klinik so massiv und lebensgefährlich verletzt wurde, dass er seitdem auf der Intensivstation im künstlichen Koma liegt. Dieser Vorfall ist für den Patienten und seine Familie eine große Tragödie und wirft viele ungeklärte Fragen auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Nach Eingang der vorliegenden Anfrage ist der Patient am 26.04.2019 im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) verstorben. Der Senat bedauert diesen Todesfall und bringt gegenüber der Familie und den Angehörigen des Patienten seine tiefe Anteilnahme zum Ausdruck.
Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ist hinsichtlich des vorgenannten Vorfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig. Der Senat sieht daher von der Beantwortung einzelner Fragen ab, soweit sie Gegenstände der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen betreffen. Gleiches gilt, soweit die Beantwortung einzelner Fragen mit Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten verbunden wäre. Diese unterliegen der über den Tod des Patienten hinaus geltenden ärztlichen Schweigepflicht, deren Einhaltung durch § 203 StGB strafrechtlich geschützt ist. Dies vorangestellt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt: Weiterlesen