„Eine der größten Razzien der Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein politisches Nachspiel.“, heißt es am 5. Februar 2020 im Hamburger Abendblatt.
Und weiter: „Der Verdacht, dass die Hamburger Firma A. über ein Strohmann Konstrukt einen Millionenschaden durch illegale Abrechnungen von Krebsmitteln (Zytostatika) angerichtet hat, ist in der Bürgerschaft angekommen. Dabei macht die Linksfraktion der Gesundheitsbehörde von Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) schwere Vorwürfe.
Der gesundheitspolitische Sprecher Deniz Celik sagte dem Abendblatt: „Ich bin fassungslos. Da wurde ein Krankenhaus übernommen und über Jahre hat keiner genau hingeschaut.“ Er warf Prüfer-Storcks außerdem vor, auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion „nur ausschweifend“ geantwortet zu haben. Anfrage und Antwort des Senats liegen dem Abendblatt vor. (Sie wird in Kürze hier eingestellt.)
Das Abendblatt weiter: Laut Staatsanwaltschaft soll die Firma die Stadtteilklinik Hamburg (Mümmelmannsberg) übernommen haben. Dieses Krankenhaus soll ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gegründet haben. Gleichzeitig besitzt diese Firma das Unternehmen, das Zytostatika herstellt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein vermeintlich illegales Geflecht von verbotener Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern.
Die beschuldigte Firma habe die Vorwürfe illegaler Absprachen zurückgewiesen.
Auch Linken-Experte Celik betont, dass die Unschuldsvermutung gelte. Doch der Gesundheitsbehörde hätte schon das Konstrukt auffallen müssen. Die Klinik habe nur 15 Betten, die Auslastung liege in den vergangenen Jahren bei 50 Prozent oder darunter. Die Behörde antwortet auf die Frage, ob sie wisse, dass der Krebsmittelhersteller und die Klinik zur selben Unternehmensgruppe gehören, mit Nein.
Auf eine weitere Frage, wann die Behörde davon erfahren habe, heißt es, dass die beschuldigte Firma A. nach Kenntnis der zuständigen Behörde erst nach der Übernahme der Praxisklinik Mümmelmannsberg durch die SKH Stadtteilklinik Hamburg gegründet worden sei.
Auf den Vorwurf, dass Prüfer-Storcks‘ Beamte nie auf die Idee gekommen sind, einmal selbst in das auffällige Konstrukt hineinzuleuchten, heißt es, dass es keinen Anlass zur Prüfung gegeben habe.
Der Abgeordnete Celik zieht Parallelen zu dem wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilten Apotheker Günther Z. Auch der hatte ein Strohmann Konstrukt genutzt, um von illegaler Zusammenarbeit zwischen MVZ, ZytostatikaHerstellern und Apotheken zu profitieren. Z. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
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